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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma NG-GLASDESIGN GmbH, Geschäftsführer Gideon Göhl

1.   Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen NG-Glasdesign GmbH, Geschäftsführer Gideon Göhl, Industriestraße 5a, 2325 (im Folgenden kurz als NG-Glasdesign bezeichnet) und den Kunden. 

1.2 NG-Glasdesign schließt ausschließlich Verträge unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen bzw. Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch NG-Glasdesign. 

2.   Angebote

Die Angebote von NG-Glasdesign sind freibleibend und unverbindlich.

3.   Aufträge

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben. Die Auftragsbestätigung kann Abweichungen durch Maßänderungen, Ergänzungen, Änderungen etc. gegenüber dem Angebot ausweisen.

4.   Preise

4.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung geltenden Mehrwertsteuer. Die genannten oder vereinbarten Preise von NG-Glasdesign entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation. 

4.2 Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Preislisten wobei alle Preisangaben unverbindlich sind. Erst die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich, sofern die Positionen und Abmessungen unverändert bleiben. 

4.3 Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder anderer, für die Kalkulation relevante Kostenstellen des Kostenvoranschlages oder zur Leistungserstellung notwendiger, von uns nicht beeinflussbarer Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung verändern, ist NG-Glasdesign berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. 

5.   Technische Geschäftsbedingungen

Lieferungen von NG-Glasdesign erfolgen in handelsüblicher Qualität. Der Kunde akzeptiert, dass Glas ein besonderer Werkstoff ist und, dass innerhalb der vom jeweiligen Hersteller vorgegebenen Toleranzen hinsichtlich Glasstärken, Glasmaßen, Farbunterschieden und Strukturunterschieden handelsübliche Abweichungen gegeben sein können, die keinen Mangel darstellen. 

6.   Garantieerklärung für Isolierglas

6.1 Der Hersteller des Isolierglases garantiert für einen Zeitraum von 5 Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt der Lieferung ab Werk des Herstellers – dafür, dass sich zwischen den Scheiben kein wie immer gearteter Beschlag bildet, der eine einwandfreie Durchsicht beeinträchtigt. Diese Garantie verpflichtet nur zum kostenlosen Ersatz der fehlerhaften Isolierglaselemente. Das Ausglasen schadhafter Isolierglaselemente sowie das Einglasen der Ersatzelemente gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dadurch sind gesetzliche Gewährleistungsansprüche nicht eingeschränkt.

6.2 NG-Glasdesign verpflichtet sich, die Verglasungsvorschriften der Isolierglaserzeugung einzuhalten und die Arbeiten gegen angemessenes Entgelt durchzuführen. Voraussetzung für oben stehende Garantieleistungen ist eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung des Rahmens und des Dichtungsmaterials durch den Bauherrn bzw. Kunden. 

7.   Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

7.1 Ist das KSchG nicht anwendbar, so erfüllt der Auftragnehmer Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach seiner Wahl entweder durch Austausch, durch Reparatur innerhalb angemessener Frist oder durch Preisminderung. 

7.2 Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn NG-Glasdesign mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug geraten ist. 

7.3 Ist das KschG nicht anwendbar, so ist im Sinne der §§ 377 ff UGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind NG-Glasdesign innerhalb von 3 Werktagen ab Lieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. 

7.4 Wird eine Mängelrüge außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG jedenfalls nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Glasbruch ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung oder Garantie erlischt außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG mit Verarbeitung oder Veränderung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber oder durch Dritte. 

8.    Produkthaftung

Bei vom Kunden beigestellten Materialien, insbesondere Glas wird kein Ersatz bei der Be- oder Verarbeitung geleistet, falls diese beschädigt und/oder zu Bruch gehen. Weiters kann es bei Reparaturen an Fenstern oder Türen zu Beschädigung der angrenzenden Oberfläche (Farbe, Lack, Glasleisten,...) kommen, dies stellt ebenfalls keinen wie immer gearteten Anspruch auf Ersatz dar. 

9.   Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die Ware – gleich in welchem Zustand – unbeschränktes Eigentum von NG-Glasdesign, auch dann, wenn sie im Betrieb des Auftraggebers bearbeitet oder verwendet wird. 

9.2 Der Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Im Falle einer von NG-Glasdesign genehmigten Veräußerung der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware erklärt der Auftraggeber schon jetzt, seine Forderung gegen den Erwerber an NG-Glasdesign abzutreten, einen entsprechenden Buchvermerk samt Eintragung in die offene Postenliste vorzunehmen und uns umgehend von der Veräußerung zu verständigen. 

10. Lieferung/Übernahme

10.1 NG-Glasdesign ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 2 Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber eine angemessene, mindestens 2 weitere Wochen umfassende Nachfrist setzen und gem. § 918 ABGB vom Vertrag zurücktreten, wenn innerhalb dieser Nachfrist von NG-Glasdesign nicht erfüllt oder die Erfüllung angeboten wird. NG-Glasdesign ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

10.2 Zur Leistungsausführung ist NG-Glasdesign erst dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber allen seinen Verpflichtungen , die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. 

10.3 Die Arbeiten sind grundsätzlich ab Fertigstellung zu übernehmen. Erfolgt keine formale Übernahme, gelten mangels berechtigter Einwände des Auftraggebers die Arbeiten binnen 3 Werktagen ab Fertigstellung als übernommen, wenn dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wurde oder aufgrund der Umstände des Falles dem Auftraggeber bekannt sein musste. 

10.4 Nach Übernahme der Leistung im Sinne dieser Vereinbarung gehen alle Risken und die Kosten der Lagerung zu Lasten des Auftraggebers. Auch bei erfolgter Teillieferung geht das gesamte Risiko für diese auf den Auftraggeber über. 

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in bar oder per Überweisung zu leisten. 

11.2. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft. 

11.3. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

 

12. Mahn- und Inkassospesen

Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat bzw. 12% p.A verrechnet. Ebenfalls sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Mahngebühr 

wird je nach Mahnstufe in der Höhe von Euro 5,-, 10,-oder 15,- in Rechnung gestellt und gilt als vereinbart. 

13. Storno

Will der Auftraggeber den Vertrag stornieren, so hat NG-Glasdesign das Recht, eine  sofort fällige Stornogebühr von 25 Prozent der Auftragssumme zu verrechnen, sofern  nicht auf Erfüllung bestanden wird. 

14. Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung

Außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG ist der Auftraggeber bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages, höchstens aber 25 Prozent berechtigt. 

15. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Geschäft, das unter das KSchG fällt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Unternehmenssitz von NG-Glasdesign sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. 

Erfüllungsort ist Firma NG-Glasdesign GmbH, Geschäftsführer Gideon Göhl, Industriestraße 5a, 2325 Himberg. 

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